Die neue Meisterprüfungsverordnung mit den Teilen I und II für das Estrichlegerhandwerk tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Damit soll den Prüfungsausschüssen ausreichend Zeit der Vorbereitung auf die neuen Regelungen gegeben werden, teilt die Bundesfachschule Estrich und Belag (BFSE) mit. Die Verordnung vom 4. November 2024 wurde am 7. November 2024 im Bundesgesetzblatt (Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 344) veröffentlicht. Mit der Neuordnung werde das Meisterprüfungsberufsbild im Estrichlegerhandwerk aktualisiert und an aktuelle Erfordernisse der Arbeitspraxis angepasst.
In der neuen Meisterprüfungsverordnung stehen Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkte künftig besonders im Fokus. Auch der Umgang mit Gefahrstoffen und deren Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz gewinnt an Bedeutung, da insbesondere asbesthaltige Baustoffe und Materialien in vielen Böden etwa in Form von Klebern, Altbelägen oder in Bestandsestrichen vorhanden sind. Die Vorbereitungslehrgänge auf die Ablegung der Meisterprüfung finden auch in 2025 wieder in der Bayerischen Bauakademie in Feuchtwangen statt. Weitere Informationen unter www.baybauakad.de.