Die Gefahrstoffverordnung regelt den Umgang mit Asbest in der Gebäudesanierung. Seit Jahren wird über ihre Reform im nationalen Asbest-Dialog debattiert. Eine wesentliche Forderung lautet, Eigentümer von vor 1993 errichteten Gebäuden in die Pflicht zu nehmen, ihr Gebäude vor Sanierungsbeginn nach Asbest und anderen gefährlichen Stoffen untersuchen zu lassen. Das Bundeskabinett hat die neue Gefahrstoffverordnung jetzt ohne diese Pflicht verabschiedet.
Scharfe Kritik kommt unter anderem von der BG Bau und dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa: „Statt Bauherren für ihre Sanierungsprojekte in die Verantwortung zu nehmen, sollen unsere Betriebe und Beschäftigten nun allein sicherstellen, dass sie sich nicht einem erhöhten Gesundheitsrisiko aussetzen.“ Der Frust und die Enttäuschung in der Branche seien groß und die meisten Firmen gar nicht in der Lage, eine Asbestuntersuchung fachkundig durchzuführen. Auch sei nicht auszuschließen, dass Beschäftigte die Gefahr unterschätzen und einem unnötigen Gesundheitsrisiko ausgesetzt werden. „Die Gefahrstoffverordnung setzt neue Maßstäbe der Verkehrtheit, indem sie den Klimaschutz über den Arbeits- und Umweltschutz stellt. Offenkundig befürchtet die Bundesregierung, dass eine Einbeziehung der Bauherren in die Verantwortung für Asbest diese abhalten könnte, ihre Gebäude energetisch zu sanieren“, vermutet Pakleppa. Unterm Strich würden Sanierungsvorhaben mit der neuen Verordnung aber nur teurer oder verzögerten sich, da jede beteiligte Firma sich für ihren Sanierungsbereich absichern und eine eigene Überprüfung beauftragen müsse.
Der ZDB hat den Bundesrat zum Stopp der neuen Gefahrstoffverordnung aufgefordert und Nachbesserungen angemahnt.