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12.12.2023

BVPF: Mehr Lohn und Inflationsprämie für Bodenhandwerker

Firmeninfos
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag für Parkett- und Bodenleger verständigt, der mit Wirkung zum 1. Januar für 24 Monate in Kraft tritt. Wie der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (BVPF) informiert, erhöhen sich die Entgelte ab 1. März 2024 um 5,3 % sowie ab 1. Januar 2025 um weitere 3,3 %. Die Ausbildungsvergütungen steigen ab 1. März 2024 um 100 EUR sowie ab 1. Januar 2025 um weitere 60 EUR. Außerdem ist die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer in Höhe von 1.600 EUR sowie in Höhe von 800 EUR für Auszubildende vorgesehen.

Für die Berechnung der Lohnerhöhungen in der Entgeltgruppe 2 liegt der ab 1. Januar 2024 geltende gesetzliche Mindestlohn von 12,42 EUR zugrunde. Ab dem 19. Dezember 2023 sollen die Tarifvertragstexte sowie die Entgelt-Tabellen zur Verfügung stehen. Einzelheiten zur Inflationsausgleichsprämie sind in einem eigenständigen Tarifvertrag (TV IAP) geregelt.

Darüber hinaus weist der BVPF darauf hin, dass auch für die Ausbildungsvergütung im 3. Ausbildungsjahr eine Anpassung an die Mindestausbildungsvergütung (gleichlautend der Anhebung der Entgeltgruppe E2 an den gesetzlichen Mindestlohn) bereits ab 1. Januar 2024 erfolgen soll, um eine Unterschreitung zu vermeiden. Daraus ergeben sich nachfolgende Ausbildungsvergütungen ab 1. Januar 2024:

- 1. Ausbildungsjahr: 720 EUR (ab 1.1.24); 820 EUR (ab 1.3.24); 880 EUR (ab 1.1.25)

- 2. Ausbildungsjahr: 770 EUR (ab 1.1.24); 870 EUR (ab 1.3.24); 930 EUR (ab 1.1.25)

- 3. Ausbildungsjahr: 876,75 EUR (ab 1.1.24); 940 EUR (ab 1.3.24); 1.000 EUR (ab 1.1.25)

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 BVPF: Mehr Lohn und Inflationsprämie für Bodenhandwerker
Foto/Grafik: Das ist Bodenhandwerk
Boden- und Parkettleger können sich über eine Erhöhung der Entgelttarife freuen. Zudem wird eine Inflationsausgleichsprämie bezahlt.
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