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27.09.2022

BVPF: Tariferhöhungen zum 1. Oktober 2022

Firmeninfos
Wie der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (BVPF) mitteilte, erfolgt zum 1. Oktober 2022 aufgrund der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 EUR eine Anpassung der Entgelttabelle für das Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe. Es wurde vereinbart, dass im Falle der Überschreitung der Entgeltgruppe E2 durch den gesetzlichen Mindestlohn, die Höhe entsprechend anzupassen ist. Insoweit steigt das Entgelt der Gruppe E2 von 11,61 auf 12,00 EUR. Auf Grundlage des Tarifabschlusses betragen daher die Entgelte ab 1. Oktober:

- E2: 12,00 EUR Tariflohn | 13,80 EUR Tariflohn mit 15 % Akkordzuschlag
- E3: 12,38 EUR | 14,24 EUR
- E4: 13,15 EUR | 15,12 EUR
- E5: 14,23 EUR | 16,36 EUR
- E6: 15,47 EUR | 17,79 EUR
- E7: 17,02 EUR | 19,57 EUR
- E8: 19,35 EUR | 22,25 EUR
- E9: 21,66 EUR | 24,90 EUR

Eine weitere Erhöhung der Entgelttarife um 3,1 % tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft, kündigte der BVPF an.

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Foto/Grafik: Das ist Bodenhandwerk
Parkettleger können sich über eine Erhöhung der Tarifgehälter freuen.
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