Die Interessensgemeinschaft „Schnittstelle Fußboden“ hat das Hinweisblatt „Informationen zur Belegreife“ veröffentlicht. „Entstanden ist dieses Hinweisblatt, weil ,Belegreife‘ in der allgemeinen Diskussion immer wieder auf die Bestimmung der Untergrundfeuchte reduziert wird“, erklärt der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (BVPF).
Das neue Hinweisblatt definiert den Begriff Belegreife, erläutert die relevanten zeitabhängigen sowie zeitunabhängigen Faktoren und behandelt die Möglichkeiten zur Bestimmung der Untergrundfeuchte. Darüber hinaus wird beschrieben, dass Altuntergründe nach objektbezogener Prüfung und Durchführung von objektspezifischen Vorbereitungsmaßnahmen mit neuen Bodenbelägen belegt werden können. Der letzte Abschnitt thematisiert die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und Aufgaben von Auftraggebern und Auftragnehmern.
Mitwirkende der Schnittstelle Fußboden sind der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (BVPF), Bundesverband Farbe Gestaltung und Bautenschutz, Bundesverband der vereidigten Sachverständigen für Raum und Ausstattung (BSR), Fachverband der Hersteller elastischer Bodenbeläge (FEB), Industrieverband Klebstoffe (IVK), Verband der deutschen Parkettindustrie (VDP), Verband der europäischen Laminatbodenhersteller (EPLF), Verband der mehrschichtig modularen Fußbodenbeläge (MMFA), Zentralverband für Raum und Ausstattung (ZVR).
Das neue Hinweisblatt kann im Download-Bereich der BVPF-Website www.bv-parkett.de heruntergeladen werden.