Nach der Empfehlung der Mindestlohnkommission steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 EUR in zwei Stufen ab dem 1.1.2026 um 8,4 % auf 13,90 EUR und ab dem 1.1.2027 um weitere 5 % auf 14,60 EUR. Die Mindestlohnkommission begründet dies mit der Lohnentwicklung und der Inflation in den Jahren 2022 bis 2024 und orientiert sich unter anderem an der Tarifentwicklung und am Referenzwert von 60 % des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten.
Der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (BVPF) weist darauf hin, dass sich die Anpassung der gesetzlichen Lohnuntergrenze auch auf die Löhne von Parkett- und Bodenlegern auswirkt. Die aktuell im Entgelt-Tarifvertrag für das Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe ausgewiesenen Löhne der Entgeltgruppen E 2 und E3 liegen mit 13,05 EUR bzw. 13,88 EUR unterhalb des vorgeschlagenen gesetzlichen Mindestlohns. Die IG Metall als Tarifpartner hat bereits mitgeteilt, vom Kündigungsrecht des Entgelt-Tarifvertrages zum 31.12.2025 Gebrauch zu machen. Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns wird sich auf die dann anstehenden Tarifverhandlungen und Tariflöhne insgesamt auswirken.