30.01.2024
BEB: Arbeits- und Hinweisblatt zu Maß- und Ebenheitstoleranzen unverändert
Firmeninfos
Das Arbeits- und Hinweisblatt des Bundesverbands Estrich und Belag (BEB) unter der Nummer 9.2 wurde aufgrund von Kommentaren des Bundesverbands Parkett und Fußbodentechnik (BVPF) durch den Vorstand des Bundesverbands Estrich und Belag (BEB) zeitweilig zurückgezogen. Am 9. Januar 2024 fand im Rahmen einer Sitzung des BEB-Arbeitskreises Sachverständige eine Beratung zu diesem Hinweisblatt statt, an der auch die Mitglieder des BVPF-Vorstands mit Bundesinnungsmeister Manfred Weber und seinem Stellvertreter Ralf Wollenberg sowie der Vorsitzende des Technischen Ausschusses im Fachverband Fliesen und Naturstein (FFN), Bernd Stahl, teilnahmen.
Im Rahmen dieser Besprechung wurde vorgetragen, dass der Punkt 2.2 „Übertragung von Höhenbezugspunkten und Meterrissen“ in der praktischen Anwendung zum Teil fehlinterpretiert werden könnte, wodurch die Verantwortlichkeit falsch zugeordnet werde. Daraus werde dann unter Umständen eine zusätzliche Prüfpflicht für das jeweilige den Bodenbelag verlegende Gewerk generiert.
Daher weist der BEB-Arbeitskreis Sachverständige noch einmal auf folgenden Sachverhalt hin: „Die Übertragung der bauseits vorgegebenen Höhenbezugspunkte und Meterrisse in den jeweiligen Ausführungsbereich der Estricharbeiten liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Estrichlegers. Für den Boden-, Parkett-, Fliesen-, Natur- und/oder Betonwerksteinleger besteht keine Prüfpflicht für die Höhenlage des Estrichs in Bezug auf den vorgegebenen Höhenbezugspunkt/Meterriss.“
Aufgrund des Baufortschrittes und ggf. bereits erfolgter Malerarbeiten sind die vom Estrichleger übertragenen Hilfshöhenpunkte oftmals bereits überdeckt – und damit nicht mehr vorhanden und prüfbar. Alle anderen für die oben genannten den jeweiligen Bodenbelag verlegenden Gewerke gültigen Prüfpflichten bleiben davon unberührt.
Vom Planer sind die erforderlichen Aufbauhöhen für den jeweils zu verlegenden Bodenbelag bei der Festlegung der Estrichhöhen und der Montagehöhen von Einbauteilen zu berücksichtigen. Weitere Anmerkungen wurden durch den Arbeitskreis Sachverständige bearbeitet und als inhaltlich und technisch nicht relevant angesehen. Redaktionelle Anpassungen werden bei der nächsten turnusmäßigen Überarbeitung des Arbeits- und Hinweisblattes vorgenommen.
Das im Januar 2023 veröffentlichte Arbeits- und Hinweisblatt bleibt somit unverändert und ist wieder im Web-Shop des BEB erhältlich unter
www.beb-online.de. Diese Pressemitteilung sollte ergänzend in die Beurteilung von Sachverhalten einbezogen werden. Die Veröffentlichung dieser Pressemitteilung erfolgt mit Zustimmung des Fachverbands Fliesen und Naturstein.
Der FussbodenTechnik-Newsletter: Hier kostenlos anmelden