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26.09.2025

EuGH: Titandioxid darf nicht als krebserregend bezeichnet werden

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Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 1. August 2025 die Entscheidung einer Vorinstanz bestätigt, nach der Titandioxidpulver vorerst nicht als krebserregend eingestuft werden darf. Zur Begründung heißt es, eine wissenschaftliche Studie sei als Grundlage der Einstufung durch den Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur ECHA fehlerhaft beurteilt worden.

Durch das Urteil des EuGH entfällt die Kennzeichnungspflicht für Produkte, die bestimmte Titandioxidpulver enthalten. Das Weißpigment wird unter anderem in Spachtel- und Fugenmassen sowie in Farben und Lacken eingesetzt.

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 EuGH: Titandioxid darf nicht als krebserregend bezeichnet werden
Foto/Grafik: KI-generiert
Der Rohstoff Titandioxid kommt in Spachtelmassen zum Einsatz.
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