Im Zusammenhang mit der Gefahrstoffverordnung hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) eine Eingabehilfe für die zentrale Expositionsdatenbank (ZED) erstellt. Diese ist ein Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und dient der zentralen Erfassung Beschäftigter, die gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen exponiert sind (z. B. Asbest). Nach Einwilligung ihrer Beschäftigten können Arbeitgeber die ZED nutzen, um ein Expositionsverzeichnis ihrer Beschäftigten zu führen – und so ihrer Verpflichtung nach der Gefahrstoffverordnung nachkommen.
Die Eingabehilfe der BG Bau erleichtert den Unternehmen der Bau- und Ausbauwirtschaft die Datenerfassung durch gezielte Ausrichtung auf relevante Berufe, Tätigkeiten und Schutzmaßnahmen. Zusätzlich wird die Expositionsbeschreibung für die Unternehmen erleichtert, für den Fall, dass keine Messungen zu den Tätigkeiten vorliegen. Hier wird die Möglichkeit gegeben, Vorlagen mit Schätzwerten zu verschiedenen Tätigkeiten abzurufen. Die Daten werden auf dem jeweiligen eigenen Gerät lokal gespeichert. Damit die Betriebe ihre Aushändigungs- und Aufbewahrungspflicht auf die DGUV übertragen können, müssen die Daten aus der Eingabehilfe bei der ZED der DGUV hochgeladen werden.
Der kostenlose Download der Erfassungshilfe der BG Bau steht unter folgendem Link zur Verfügung: www.bgbau.de/zed