Wie der Beschichtungsspezialist Silikal mitteilt, habe das Landgericht Darmstadt ein Konkurrenzunternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern und dessen Betriebsleiter und Prokuristen zur Herausgabe geheimnisgeschützter Rezepturen und weiterer geheimer Unterlagen von Silikal sowie zu Schadensersatz und zur Auskunftserteilung verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der verurteilte Betriebsleiter geheime Unterlagen und Daten bei seinem früheren Arbeitgeber Silikal mitgenommen hatte, als er 2014 zu besagtem Mitbewerber wechselte. Die Silikal-Geschäftsgeheimnisse habe der neue Arbeitgeber des Verurteilten in rechtswidriger Weise benutzt, um Kunstharz-Produkte herzustellen, die ursprünglich Silikal seit Anfang der 1980er-Jahre bis 2014 an das Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern geliefert hatte.
Der mittlerweile verstorbene Geschäftsführer des Mitbewerbers habe bereits im Jahr 2006 für 30.000 EUR geheime Silikal-Rezepturen von einem früheren, von Silikal entlassenen Geschäftsführer rechtswidrig erworben. Inzwischen hat Silikal die vorläufige Vollstreckung gegen das Unternehmen und ihren Produktionsleiter eingeleitet, teilen die Mainhausener mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die verurteilten Parteien Berufung eingelegt haben.