Die Headlam Group hat ihre Ankündigung vom 1. September 2026 wahr gemacht und ein Insolvenzverfahren beantragt. Der britische Bodenbelagsgroßhändler strebt ein Company Voluntary Arrangement (CVA) an, das die Fortführung des Betriebes sichern soll, sowie die Refinanzierung des bestehenden Kreditrahmens, verbunden mit erhebliche Maßnahmen zur Kostensenkung. Die bestehenden Kreditgeber hätten ihre Unterstützung für die vorgeschlagene Insolvenzverwaltung signalisiert. Betroffen von der Insolvenz sind nach jetzigem Stand lediglich die Konzernmutter Headlam Group und die Tochtergesellschaft HFD.
Vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses des Insolvenzverfahrens und der Umstrukturierung ist beabsichtigt, die Wiederaufnahme der Börsennotierung anzustreben und den Übergang zu einem neu zusammengesetzten Vorstand zu vollziehen.