Ein gemeinsam von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB), dem Fachverband der Hersteller elastischer Bodenbeläge (FEB) und Vinyl-Plus Deutschland erstelltes Dokument bringt Klarheit bei der Bewertung von Vinyl-Bodenbelägen im DGNB-Zertifizierungssystem. Zwar können PVC-Beläge aufgrund ihres Halogengehalts den Nachweis für die höchste Qualitätsstufe 4 im Kriterium ENV1.2 („Risiken für die lokale Umwelt“) nicht über das Umweltzeichen DE-UZ 120 erbringen. Die Initiatoren stellen jedoch klar, dass Vinyl-Bodenbeläge einer Einstufung in Qualitätsstufe 4 keineswegs grundsätzlich entgegenstehen: Das Erreichen dieser Stufe ist alternativ über die Nutzung von Streichkriterien möglich, sofern die übrigen Kategorien mindestens die Anforderungen der Qualitätsstufe 3 erfüllen.
Für Planer und Verarbeiter bedeutet dies eine verlässliche Grundlage bei der Materialauswahl für nachhaltige Bauprojekte. Sofern einschlägige stoffliche Nachweise – etwa zu TVOC-Emissionen, SVHC-Stoffen und Chlorparaffinen – vorliegen, erreichen entsprechende Vinyl-Bodenbeläge die Qualitätsstufe 3 und sind damit im DGNB-System hochwertig anrechenbar. Dies ist auch für anspruchsvolle Zertifizierungen völlig ausreichend: Selbst für das höchste Gebäude-Prädikat Platin genügt im Kriterium ENV1.2 das Erreichen der Qualitätsstufe 3, heißt es in der Pressemitteilung.