Im Bundesgesetzblatt wurde am 14. Juni 2021 das fünfte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften veröffentlicht. Die Neuregelungen betreffen unter anderem das modernisierte, praxisgerechter gestaltete Meisterprüfungsverfahren mit mehr Flexibilität für ehrenamtlich Prüfende sowie die Trennung zwischen Prüfungsausschüssen und Prüfungsdelegationen.
Außerdem fließen aktuelle Entwicklungen im Handwerksrecht in die Gesetzesnovelle ein, etwa die Einführung der doppelten Buchführung durch die Kammern, und die Aufgabe der Innungen in der Tarifarbeit soll stärker betont werden. Die Neuregelungen treten überwiegend am 1. Juli 2021 in Kraft.